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Versicherungsausschlüsse bei Au-Pairs

 

  • Gebühren, die bei einer Rückkehr des Versicherten in sein Heimatland entstehen können
  • Kontrollkosten, bei einem "check up", bei Routinekontrollen
  • Impfungen
  • Brillen, Korrekturgläser und Kontaktlinsen
  • Physiotherapie ausser bei Verordnung durch einen Arzt in Folge eines Unfalls
  • Chiropraktik, Osteopathie, Akupunktur
  • Schwangerschaft und Entbindung
  • Abtreibung
  • Kosten, die Folgen eines Krieges, von Invasionen, Zivilkriegen ... sind
  • atomare Kernreaktionen
  • Geistes- und Nervenkrankheiten oder Depressionen
  • Gebrauch von Alkohol oder Drogen
  • Selbstmord, Selbstverstümmelung oder die Aufnahme jeglicher anderen unsinniger Risiken
  • Geschlechtskrankheiten, die sexuell durch AIDS übertragbar sind
  • Das Nichtrespektieren irgendeiner Regel im Land, in dem sich der Versicherte befindet
  • Krankheiten für die man in den 12 Monaten vor Kauf der Versicherung eine Behandlung bekommen hat
  • Medizinische Kosten deren Vorsorge beim Kauf der Versicherung hätte getroffen sein können
  • Behandlungen, die schon bei Vertragsabschluss im Gange sind
  • Reise gegen medizinischen Rat
  • Patienten, die in der Endphase der Krankheit reisen
  • Die Reise wurde angetreten mit dem Ziel medizinisch versorgt zu werden

 


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