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Versicherungsausschlüsse
bei Au-Pairs
- Gebühren, die bei einer Rückkehr
des Versicherten in sein Heimatland entstehen können
- Kontrollkosten, bei einem "check
up", bei Routinekontrollen
- Impfungen
- Brillen, Korrekturgläser und
Kontaktlinsen
- Physiotherapie ausser bei Verordnung
durch einen Arzt in Folge eines Unfalls
- Chiropraktik, Osteopathie, Akupunktur
- Schwangerschaft und Entbindung
- Abtreibung
- Kosten, die Folgen eines Krieges,
von Invasionen, Zivilkriegen ... sind
- atomare Kernreaktionen
- Geistes- und Nervenkrankheiten oder
Depressionen
- Gebrauch von Alkohol oder Drogen
- Selbstmord, Selbstverstümmelung
oder die Aufnahme jeglicher anderen unsinniger Risiken
- Geschlechtskrankheiten, die sexuell
durch AIDS übertragbar sind
- Das Nichtrespektieren irgendeiner
Regel im Land, in dem sich der Versicherte befindet
- Krankheiten für die man in den
12 Monaten vor Kauf der Versicherung eine Behandlung
bekommen hat
- Medizinische Kosten deren Vorsorge
beim Kauf der Versicherung hätte getroffen sein
können
- Behandlungen, die schon bei Vertragsabschluss
im Gange sind
- Reise gegen medizinischen Rat
- Patienten, die in der Endphase der
Krankheit reisen
- Die Reise wurde angetreten mit dem
Ziel medizinisch versorgt zu werden
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