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Haushaltshilfe
Es handelt sich vor allem um einen Vertrag
des Empfangs.
Mit unserer Professionalität und dank einer priviligierten
Beziehung zu unserer Kundschaft, haben wir eine Qualitätsvorschrift
eingeführt, die weit über dem nationalen Standard
liegt.
Das Au-Pair-Mädchen kommt nach Frankreich, um hier
die Sprache zu lernen, sie beteiligt sich an der Kinderbetreuung
und an leichten Aufgaben im Haushalt. Im Gegenzug wird
es von Ihnen untergebracht und ernährt und wie
ein gleichwertiges Familienmitglied behandelt und erhält
ein Taschengeld in Höhe von 90 €: mindestens
65€ (seit dem 01.01.2007) + 25€ pro Woche
als Kostenbeteiligung an dem Fransösischsprachkurs.
Die Gastfamilie wird gebeten den Sprachkurs im Voraus
zu bezahlen und diese Summe in progressiver Weise wöchentlich
vom Taschengeld abzuziehen.
Unser Vorschlag: Wenn die Gastfamilie
• den Kurs im Voraus bezahlt hat, dann zahlt sie
dem Au-Pair-Mädchen ein wöchentliches Taschengeld
von 65€
• den Kurs nicht im Voraus bezahlt, dann zahlt
sie dem Au-Pair-Mädchen ein wöchentliches
Taschengeld von 90 €
Das Au-Pair ist verpflichtet einen Französischsprachkurs
zu besuchen und muss für die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung
(alle 6 Monate) einen Nachweis der regelmässigen
Teilnahme vorlegen. Deshalb raten wir den Gastfamilien,
den Kurs im Voraus zu bezahlen, um ständige Behördengänge
zu vermeiden. Ausserdem lassen die meisten Sprachschulen
Sie von einem Spezialtarif profitieren, wenn Sie im
Voraus für das ganze Jahr zahlen.
Unsere Agentur empfiehlt eine Bezahlung des Taschengelds
jeden Freitag Abend. Falls das Au-Pair-Mädchen
eine monatliche Bezahlung wünscht, dann ergibt
sich folgende Berechnung: 90 € x 4,33 Wochen =
389,70 € pro Monat, abzüglich eines angemessenen
und progressiven Betrags für die Beteiligung des
Au-Pairs an den Kosten des Sprachkurses, wenn die Gastfamilie
diesen im Voraus bezahlt hat.
Die Kinderbetreuung durch das ’Au-Pair’
darf 30 Stunden pro Woche und 5 Stunden pro Tag nicht
überschreiten, dabei sind Arbeiten im Haushalt
und durchschnittlich 1 bis 2 mal Babysitten inbegriffen.
1,5 Tage pro Woche, und wenn möglich am Wochenende,
muss dem Au-Pair freigegeben werden. Falls das Au-Pair-Mädchen
Überstunden macht, dann sollte ihr ein Freizeitausgleich
gewährt werden. Das Au-Pair-Mädchen darf keinesfalls
weniger als 65€ pro Woche bekommen, selbst wenn
Sie weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Dieser Vertragstyp kann für die folgenden Fälle
angewendet werden: Wenn sich das Au-Pair-Mädchen
um Schulkinder oder Kinder kümmern soll, die in
die Kinderkrippe gehen. Im Falle einer Betreuung von
Kleinkindern (bei Abwesenheit beider Elternteile) oder
einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden pro Woche,
müssen Sie sich für einen Status als "Hausangestellte"
entscheiden.
administrative Vorschriften für “Au pairs”
(amtliche Bezeichnung: ‘ausländische Haushaltshilfe’)
* Alle Länder, Visum ‘Student mit langer
Aufenthaltsdauer’ für alle, die Nicht-EU-Ländern
angehören.
* Empfangsvertrag
* maximal 30 Stunden pro Woche für Kinderbetreuung
und leichte Arbeiten im Haushalt.
* keine Lohnabrechnung, aber:
• Taschengeld: 65€ pro Woche
• Kostenbeteiligung für den Französischsprachkurs:
25€
• Bezahlung der Fahrtkosten zum Sprachkurs durch
die Gastfamilie
* Versicherung 100% und Rückführung: 22 bis
41 € pro Monat, die von der Gastfamilie zu übernehmen
sind
* URSSAF-Pauschalbeitrag (zuständige Stelle zur
Erhebung der Sozialabgaben): ca. 190€ pro Monat
(Stand 1.7.07 )
* nur Kinder, die mehrmals in der Woche in in die Schule
oder in die Kinderkrippe gehen, oder wo 1 Elternteil
nur halbtags arbeitet
* Eine Woche bezahlter Urlaub wenn das Au-Pair 6 Monate
arbeitet.
wöchentliche Kosten für ein Au-Pair-Mädchen:
ca. 156 € ( Taschengeld + Abgaben + Sprachkurs
+ Versicherung) ausser Unterbringung und Verpflegung
Berechnung der URSSAF-Beiträge (Stand 1.
Juli 2007)
* Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer
nach Mai 2004 oder der Nichtmitgliedsländer der
EU:
Amtliche Bezeichnung: ::::> Ausländische Haushaltshilfe
Die pauschale Entschädigung (ist dem Au-Pair-Mädchen
wöchentlich zu bezahlen) wurde auf Basis des seit
dem 1. Juli 2004 zugesicherten Mindestbetrags festgesetzt
und beträgt: 60 € / Woche für 30 Std.
Arbeitnehmerbeiträge sind nicht zu leisten. Die
Arbeitgeberbeiträge werden gemäss einer Pauschalgrundlage
geleistet: Pauschalgrundlage in Euro (im Verhältnis
stehend zur Aufenthaltsdauer) * Woche 109,72* Monat
472,64
* Der ergänzende Rentenbeitrag IRCEM, ist gleich
einem FÜNFTEL der Sozialversicherungsbeiträge.
* Der Mitgliedsbeitrag für Verwaltung der Grundfinanzierung
des AGIRC (frz. Hauptverband der Rentenanstalten für
leitende Angestellte) und des ARRCO (AGFF) (Verband
der Zusatzrentenversicherung für Arbeitnehmer)
ist gleich 1/20 der Beiträge zur Sozialversicherung.
* Der allgemeine Solidaritätsbeitrag (CSG)
und der Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden
(CRDS): Die Betroffenen sind nicht verpflichtet, diese
Beiträge zu leisten.
* ASSEDIC (Arbeitslosenkasse): Die Betroffenen sind
nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung.
* Am 01.07.2007 betrug
der Beitragssatz also 43,88 Euro/Woche (siehe auch
Chiffres et repères
, im Teil: Sie nehmen eine Haushaltshilfe
auf) oder 190 Euro/Monat
Achtung:
* Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss das
Au-Pair-Mädchen in der Präfektur (Verwaltungssitz
des Departements) eine definitive Bescheinigung der
Einschreibung in den Sprachkurs (und am Ende des Schuljahres
eine Bescheinigung der regelmässigen Teilnahme)
und die durch die Gastfamilie abgeschlossene Versicherung
vorlegen.
* Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer
vor Mai 2004
* Nur Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer
vor Mai 2004 können als "Hausangestellte"
beschâftigt werden, mit einem Arbeitsvertrag und
einem Mindestgehalt, das nach dem gesetzlichen Mindestlohn
(SMIC) klassifiziert ist. In diesem Fall können
Sie, wenn Sie dazu berechtigt sind die AGED (Beihilfe
zur häuslichen Kinderbetreuung) abziehen, als auch
einen Steuerabzug. Dieses gilt aber nicht für andere
Staatsangehörige.
Da das Ziel unserer Agentur Interkulturelle Austausche
sind, können wir keine Bewerbung einer Gastfamilie
annehmen, die einen Zeitplan hat, der dem Au-Pair-Mädchen
den Besuch eines Französischsprachkurses nicht
ermöglicht. Genauso versagen wir es uns, ein Au-Pair-Mädchen
an eine Gastfamilie zu vermitteln, das keinen Sprachkurs
besuchen möchte. Ausserdem begrenzen wir die Vermittlungen
auf einen jährlichen Prozentsatz, um Ihnen einen
Qualitätsservice garantieren zu können.
Tarife 2007 stimmen mit den Mindesttarifen der Au-Pair-Agenturen
überein
- GASTFAMILIE: Damit wir Ihre Vermittlungsgebühr
nach der Vermittlung und nicht bei Eingang der Bewerbung
einkassieren können, bitten wir Sie zwei einzelne
Schecks zu schicken, um die Verwaltungsgebühren
getrennt von den Bearbeitungsgebühren abrechnen
zu können. Bei Emfang eines einzelnen Schecks,
wird dieser bei Eingang der Bewerbung eingelöst.
- Standardbewerbung, für eine
Vermittlung/Bewerbung für eine Dauer von mehr als
4 Monaten
* Verwaltungsgebühren: 100 € (*)
* Bearbeitungsgebühr für Familien ohne Auswahl
eines Kandidaten als auch ohne Weiterbearbeitung der
Bewerbung 0 €
* Bearbeitungsgebühr für eine neue Gastfamilie
mit Auswahl einer Kandidatin und Weiterbearbeitung der
Bewerbung 350 € (**)
* Bearbeitungsgebühr für eine ehemalige Gastfamilie
mit Auswahl einer Kandidatin und Weiterverfolgung der
Bewerbung 300 € (**)
- Möglichkeit eines Sommeraufenthaltes
für 1 bis 4 Monate (Sommer oder Winter)
* Verwaltungsgebühren: 100 € (*)
* Bearbeitungsgebühr für Familien ohne Auswahl
einer Kandidatin als auch ohne Weiterbearbeitung der
Bewerbung 0 €
* Bearbeitungsgebühr für Gastfamilien mit
Auswahl einer Kandidatin und Weiterbearbeitung der Bewerbung
200 € (**)
- Wechsel nach Ablauf der Probezeit:
Die Gastfamilie trägt die Verantwortung dafür,
nach Ablauf der Probezeit, in guter Beziehung mit dem
Au-Pair-Mädchen zu stehen.
Die Bearbeitungsgebühren beziehen sich auf eine
einzelne Bewerbung, z.B.:
• wenn Sie das ganze Jahr abdecken wollen, indem
Sie 3 Au-Pair-Mädchen, für jeweils 1 bis 4
Monate, nacheinander aufnehmen, müssten Sie folgenden
Betrag bezahlen: 100 € + ( 3 Bewerbungen x 200
€ ) = 700 €
• wenn Sie 1 Au-Pair-Mädchen für eine
Dauer von 9 Monaten (z.B. für ein Schuljahr) aufnehmen,
dann bezahlen Sie jedes Jahr, wenn Sie eine ehemalige
Familie sind: 100 € + 300 € = 400 €
- Annullierung: im Falle einer Annullierung
einer Bewerbung vor unserem ersten Vorschlag werden
Ihnen nur die Verwaltungsgebühren in Höhe
von 100 € in Rechnung gestellt. Nach dem ersten
Vorschlag einer Kandidatin ist keine Kostenerstattung
mehr möglich.
(*) Abgerechnet bei der Einschreibung
(* *) Die Bearbeitungskosten werden nicht sofort abgerechnet,
sondern erst nach unserem ersten Vorschlag einer Bewerbung.
- AU-PAIR-MÄDCHEN: Vermittlung
kostenlos
* Das Au-Pair-Mädchen kann einen Sprachunterricht
besuchen bei: Butterfly et Papillon International ‘École
de langue’ (Sprachschule), bitten Sie um die Broschüre.
In diesem Fall veranlassen wir die Herausgabe einer
Bescheinigung der Voreinschreibung zur Erlangung des
Visums.
- ABLAUF
* Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen, zusammen
mit Bezahlung der Bearbeitungskosten, die der Dauer
der Aufnahme des Au-Pairs entsprechen, leiten wir die
Suche zusammen mit unseren Partnern im Ausland ein.
* Die Vermittlungsfrist beträgt gewöhnlich
4 bis 8 Wochen, aber auch länger, falls Sie spezielle
Wünsche haben (bestimmte Staatsangehörigkeit,
Führerschein unentbehrlich ...). Die Vermittlungen
für September (Schuljahr) erfolgt im Mai, Juni,
bis Mitte Juli. Für eine Vermittlung für September
müssen Sie Ihr Au-Pair-Mädchen bis spätestens
Mitte Juli in den Sprachkurs einschreiben, um Ihren
Antrag rechtzeitig vor dem 20. Juli beim DDTE (Arbeitsamt)
stellen zu können. Die DDTE-FP (Arbeitsämter)
und auch die meisten Au-Pair Agenturen schliessen nämlich
für 2 bis 3 Wochen im August.
* In jedem Fall werden die Vermittlungsgebühren
(ausser Verwaltungskosten) erst abgerechnet, wenn wir
ein Au-Pair gefunden haben, das sich ernsthaft für
ihre Familie interessiert (und umgekehrt).
.
* Ihnen wird ein (oder werden mehrere) Au-Pair-Mädchen
vorgestellt und Sie sollten uns dann innerhalb von 3
Tagen Ihre Entscheidung mitteilen und uns schnellstmöglichst
die Berwerbungen zurückgeben, die Sie nicht interessieren,
damit diese Kandidaten anderen Familien vorgeschlagen
werden können. Achtung: Die Familien, die sich
nach einem ersten Vorschlag eines Kandidaten dafür
entscheiden, doch kein Au-Pair aufzunehmen, haben keinen
Anspruch auf irgendeine Kostenrückerstattung.
* Da die Aufnahme eines Au-Pairs keinen Arbeitsvertrag,
sondern einen Emfangsvertrag darstellt, ist es nicht
möglich einen festen und genauen Termin des Beginns
zu geben. Jegliche Forderung dieser Art wird abgelehnt.
- Empfang eines Au-Pair-Mädchens
* In der ersten und eventuell auch zweiten Woche sollten
Sie für das Au-Pair-Mädchen viel Zeit einplanen,
um es zu empfangen und ihr die Lebens- und Verhaltensregeln
in ihrerm Haushalt zu erklären. Ausserdem müssten
Sie ein oder zwei Monate Geduld aufbringen, um eine
gute sprachliche Verständigung abzusichern.
- Die
Gastfamilien werden angehalten alle Behördengänge
zu erledigen
* Eine Versicherung abzuschliessen, die das Au-Pair-Mädchen,
als auch ihre Rückführung ab dem Tag ihrer
Ankunft voll absichert. Wir schlagen Ihnen die Versicherung
ISIS "Au-Pair Spezial" vor, mit der Option
"Familie" zu einem verhandelbaren Tarif. Wir
entziehen uns jeglicher Verantwortung, wenn Sie vor
der Ankunft Ihres Au-Pair-Mädchens keine Versicherung
abgeschlossen haben. Falls Sie es vergessen haben, dann
kontaktieren Sie die Versicherung ISIS spätestens
am ersten Tag des Aufenthaltes des Au-Pair-Mädchens
unter 00 33 (0)1 69 36 21 59 indem sie präzisieren,
dass sie bei Butterfly et Papillon International eingeschrieben
sind oder faxen Sie uns ihre Anfrage an 00 33 (0)4 50
67 03 51.
* Dem Au-Pair-Mädchen beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung
zu helfen.
* Ohne diese Schritte wird das Au-Pair-Mädchen
aufgrund eines illegalen Aufenthaltes in ihr Land zurückkehren
müssen, falls wir Sie an keine andere Gastfamilie
vermitteln können.
* Butterfly et Papillon International kann Ihnen für
alle diese Schritte Rat geben (Details für die
zu beschaffenden Dokumente) aber kann ihnen für
die aufgeführten Dokumente keine materielle Hilfe
geben.
- Aufenthalt des Au-Pair-Mädchens in der
Gastfamilie
* siehe: “Emfangsvertrag eines Au-Pairs”
* Probezeit: 1 Monat
* bezahlter Urlaub: 1 Woche bei einem 6-monatigen Aufenthalt
* Die Agentur Butterfly et Papillon International kann
dem Au-Pair-Mädchen als auch der Gastfamilie das
eventuelle Entstehen von Unannehmlichkeiten, die durch
die kulturellen und sprachlichen Unterschiede hervorgerufen
werden, erklären. Die Agentur ist jedoch nicht
für Unfälle oder Schäden, die während
der Reise oder des Aufenthaltes des Au-Pair-Mädchens
entstehen, verantwortlich.
* Bezahlung der Rückreise: eine Beteiligung an
den Kosten wird nach 9 Monaten Aufenthalt für diejenigen
Au-Pairs erwünscht, die 9 bis 18 Monate bleiben.
Vorzeitiges Ende
des Vertrages
* Der Vertrag beinhaltet eine Probezeit von 4 Wochen.
Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch
eine der beiden Vertragsparteien nach Ablauf der Probezeit,
muss eine Kündigungfrist von 2 Wochen eingehalten
werden. Die Familie müsste dann die Agentur kontaktieren,
damit alle Vorkehrungen getroffen werden können,
dass das Au-Pair entweder in ihr Heimatland zurückkehren
kann oder an eine andere Familie vermittelt werden kann.
* Die Familie kann sich natürlich eine neue Bewerbung
anschauen, wenn es sich als wahr herausstellt, dass
sie alles unternommen hat, um einen guten Kontakt mit
dem Au-Pair-Mädchen zu bewahren, und dass einzig
und allein besondere Umstände diesen Wechsel herbeigeführt
haben. Beachten Sie, dass die Versicherung ISIS in einigen
Fällen eine Gebührenrückerstattung mit
abdeckt.
* Achtung: Wenn die Familie sich bei einer vorzeitigen
Vertragsauflösung dafür entscheidet kein neues
Au-Pair-Mädchen einzustellen, so hat sie keinen
Anspruch auf irgendeine Kostenerstattung durch Butterfly
et Papillon International.
WICHTIG
- Das Au-Pair-Mädchen muss unbedingt freigestellt
werden, um einen Französischsprachkurs besuchen
zu können. Wenn dies durch Ihren Zeitplan oder
Ihre geographische Lage nicht möglich ist, dann
ist es an dieser Stelle nicht sinnvoll in Ihrer Recherche
nach einem Au-Pair-Mädchen weiter fortzufahren.
Beachten Sie, dass es die Gastfamilie ist, die die Fahrtkosten
des Au-Pairs zum Sprachkurs trägt, als auch Fahrtkosten,
die der Familie dienen (mitnehmen der Kinder, Einkäufe.)!
- Dies gilt auch wenn sich Ihr Wohnsitz an einem isolierten
Ort (kleines Dorf) befindet und kein praktisches Fortbewegungsmittel
zur Verfügung steht und Sie dem Au-Pair-Mädchen
auch kein Auto zur Verfügung stellen können.
Aus Erfahrung können wir sagen, dass das Au-Pair-Mädchen
Ihre Familie nach kurzer Zeit verlassen wird, weil Ihr
die sozialen Kontakte fehlen!
- Was den Führerschein betrifft, so planen Sie
hierfür je nach Niveau des Au-Pairs ein Budget
von 1 bis 20 Fahrstunden, deren Kosten Sie tragen müssen.
Kein Au-Pair-Mädchen, egal welcher Staatsangehörigkeit,
das einen Führerschein besitzt, ist in der Lage
Ihre Kinder ohne vorheriger Ausbildung in voller Sicherheit
zu befördern. Welche Staatsangehörigkeiten
können wir Ihnen vorschlagen?
Theoretisch können alle, egal welcher Nationalität
sie angehören, in Frankreich Au-Pair sein. Aber
in Wirklichkeit blockieren einige Botschaften in Frankreich
die Bewerbungen.
Wir versuchen dank unserer Berufserfahrung, Ihnen Au-Pair-Mädchen
vorzuschlagen, die keine Probleme haben werden, um ihr
Visa zu bekommen. Dies ist allerdings immer abhängig
von Konsulats- und Botschaftsdiensten.
Hier die Nationalitäten, die wir bisher am öftesten
und am meisten empfangen haben:
Polen, Tschechische Republik, Ukraine, Rumänien,
Ungarn, Brasilien, Mexiko, Weissrussland, Deutschland
(nur wenige) , Australien (nur wenige), Russland, Litauen,
Slovenien, Bulgarien, Kenia.
Wir vermitteln nur sehr wenige Engländer oder Amerikaner,
da diese meistens nur für kurze Zeit (1 bis 3 Monate)
bleiben und meistens in grosse Städte gehen wollen.
Ausserdem wollen sie Französisch sprechen und nicht
Englisch, so wie es die Gastfamilien oft verlangen..
Schritte, die für die Aufnahme eines Au-Pairs,
dass von ausserhalb der EU kommt, zu unternehmen sind
A - Vor der Ankunft des Au-Pairs:
1 * Die 3 Vermittlungsverträge ausfüllen,
die wir Ihnen mitliefern
In der Rubrik 4-2 : Geben Sie bitte in dem Vertrag an,
ob Sie sich an den Reisekosten und (oder) an den Kosten
für den Französischsprachkurs beteiligen oder
nicht.
2 * Um eine Nummer für den Versicherungsvertrag
zu bekommen, faxen Sie uns bitte das Einschreibedokument
oder rufen Sie ISIS unter der Telefonnummer 00 33 (0)1
69 36 21 58 oder unter 00 33 (0)4 50 67 03 51 an. Falls
das Visum für Ihr Au-Pair nicht gewährt wird,
dann wird die Versicherung auf die neue Kandidatin übertragen.
3 * Bringen Sie (oder schicken Sie) diese 3 Vermittlungsverträge
an das Arbeitsamt ihres Departements, zusammen mit:
- der provisorischen Einschreibung in den Französischsprachkurs,
um ein positives Urteil zu bekommen,
- einem Nachweis des Ausbildungsniveaus, das dem Abitur
entspricht, ins Französische übersetzt.
- einem Motivationsschreiben, das das Interesse eines
Aufenthaltes und der Qualität des Au-Pairs begründet
- einem Nachweis, der die Staatsangehörigkeit der
Gastfamilie bestätigt und der Telefonnummern.
4 * Nach der Prüfung, wird das Arbeitsamt das Visum
bestätigen und 2 Exemplare des Vertrags an die
Familie zurückschicken.
Die Familie übergibt dem Au-Pair ein Exemplar dieses
Vertrags und der Bescheinigung der Voreinschreibung
in einen Sprachkurs. Diese Dokumente werden dann von
dem Au-Pair beim Konsulat für die Erlangung eines
Visums D (Visum für Studenten mit langer Aufenthaltsdauer)
eingereicht.
B - Am Tag seiner Ankunft und bis spätestens
8 Tage danach:
1 * Rufen Sie uns an, um uns die Ankunft mitzuteilen
(ein Anrufbeantworter steht Ihnen 24 Stunden am Tag
zur Verfügung unter 00 33 (0)4 50 67 01 33 )
2 * Versichern Sie nun definitiv Ihr Au-Pair. Sie müssen
den Versicherungsvertrag ISIS unterschrieben zurückschicken
und den Versicherungsbeitrag bezahlen. Diese Versicherung
versichert das Au-Pair zu 100% (+ Rückführung)
für die ganze Zeit des Fehlens der URSSAF (zuständige
Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben) und gilt als
Versicherung für alles, was darüber hinaus
geht. Die Versicherung ist übertragbar bei einem
Wechsel des Au-Pairs während der Probezeit.
3 * Einschreibung bei der URSSAF (zuständige Stelle
zur Erhebung der Sozialabgaben)
4 * Kontaktaufnahme mit den Behörden des Rathauses
oder der Polizeistation (für Personen, die in Annecy
wohnen mit der Präfektur), um einen Antrag für
eine Aufenthaltsgenehmigung für Studenten zu stellen
(Siehe auch die unten angehängte Liste “Aufenthaltsgenehmigung
für Haushaltshilfen").
5 * Ausgestattet mit diesem Dokument oder einer Empfangsbescheinigung
des Antrags, kontaktieren Sie das Arbeitsamt, um eine
vorübergehende Arbeitserlaubnis zu bekommen, indem
Sie ihm die folgenden Unterlagen zukommen lassen
- Vermittlungsvertrag des Au-Pairs (2 Exemplare),
- Kopie des VISUMS “D” LANGE AUFENTHALTSDAUER
(ausserhalb der EWG) und des Vorsatzblattes des Reispasses
- Nachweis der Anmeldung bei der URSSAF (zuständige
Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben),
- Aufenthaltsgenehmigung oder Emfangsbescheinigung des
Antrags,
6 * definitive Einschreibung des Au-Pair-Mädchens
in den Französischsprachkurs,
7 * Erbitten Sie bei der Sozialversicherung, der Sie
angehören, eine Immatrikulationsnummer für
Ihr Au-Pair-Mädchen (warten Sie nicht, bis sie
krank ist!).
8 * abzuführende Steuer an die ANAEM (Nationale
Behörde für die Aufnahme von Ausländern
und Migration): 55 €
In Anwendung des Artikel 1635-0 bis und 344 quinquies
A des Allgemeinen französischen Steuergesetzbuches,
müssen Sie, unter Berücksichtigung der Ihnen
gegebenen Informationen, Gebühren in Höhe
von 55 Euro an die ANAEM (Nationale Behörde für
die Aufnahme von Ausländern und Migration) zahlen.
Diese Gebühr wird mit Hilfe von speziellen Briefmarken,
einem speziellen Modell nach der ANAEM (Nationale Behörde
für die Aufnahme von Ausländern und Migration)
bezahlt. Die Zahlung dieser Gebühr bedingt die
Ausstellung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie sich
bei der Präfektur Ihres Departements vorstellen,
um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, werden Sie
dieses Dokument, mit den ANAEM Briefmarken versehen
und dem geforderten Wert entsprechend, vorlegen müssen.
Beachten Sie: diese neue Vorschrift bezieht sich nicht
auf Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes.
Sie bezieht sich aber auf Staatsangehörige, die
im Mai 2004 in die Eurpäische Union eintreten wollen.
Für diejenigen, die gerne mehr Informationen haben
möchten: man kann das komplette Rundschreiben finden,
indem man in Google "circulaire 2003-255 du 22
mai 2003” eingibt.Falls von Ihnen von der ANAEM
ein höherer Betrag verlangt wird, kontaktieren
Sie uns bitte.
C - Verlängerung oder Vertragsbruch.
1 * Bei einem Antrag auf Verlängerung der vorübergehenden
Arbeitserlaubnis, hängen Sie einen Nachweis der
Bezahlung der Sozialabgaben an die URSSAF (zuständige
Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben) als auch eine
Bescheinigung der regelmässigen Teilnahme am Französischsprachkurs
an, die Ihnen durch die Einrichtung ausgehändigt
wird, durch die der Unterricht gegeben wird.
2 * Bei Vertragsbruch sollte die Gastfamilie schnellstmöglich
das Arbeitsamt (Service für Ausländische Arbeiter)
und Butterfly et Papillon informieren.
Information
Die Haushaltshilfen, deren Vermittlung für die
Semesterferien für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen
soll, können von der Einschreibung in einen Sprachkurs
befreit werden, wenn Sie mindestens ein Jahr an einer
Hochschule studiert haben.
Als Information geben wir Ihnen die Liste der Dokumente
mit, die die Präfektur von ihnen verlangen wird,
um eine Aufenthaltsgenehmigung "Au-Pair" zu
bekommen. Diese Liste wurde schon sehr oft geändert
und wir raten Ihnen unbedingt die Präfektur anzurufen,
bevor Sie dort hinfahren.PRÉFECTURE DE LA HAUTE-SAVOIE
DIRECTION DE LA RÉGLEMENTATION ET DES LIBERTÉS
PUBLIQUES
BUREAU DES ÉTRANGERS ET DE L’ETAT-CIVIL
REF.: NS/PIÈCES/SR
AFFAIRE SUIVIE PAR Mme N. SALOMON 04 50 33 64 66
Mme CHANELIERE 04 50 33 64 67
Objet: Cartes de séjour des Stagiaires aides
familiales.
Réf.: Mes circulaires n° 26-81 du 03 mars
1981, n° 117-82 du 18 novembre 1982 et
n° 134-82 du 21 décembre 1982.
Lassen Sie mir bitte die Akten der Au-Pair-Mädchen,
komplettiert mit den folgenden Dokumenten, zukommen
(jedes standesamtliche Dokument oder jede beglaubigte
Kopie darf nicht älter als 3 Monate sein).
o Kopie des Reisepasses mit laufender Gültigkeit
mit dem VISUM "Student oder AU_PAIR.
o 3 aktuelle Passfotos (in schwarzweiss).
o Unterschriften des Interessenten am CERFA (in schwarz).
o Geburtsurkunde mit Abstammung und Übersetzung
(durch einen vereidigten Übersetzer).
o Nachweis über den Wohnsitz (Miete, EDF (Energie),
Telefon...) der Gastfamilie.
o Vermittlungsvertrag möglichst durch die DDTEFP
(Arbeitsamt auf Departmentsebene).
o Ausbildungsnachweis.
o Letztes erhaltenes Zeugnis.
o Sozialversicherung in Frankeich.
o Antragsausdruck der medizinischen Kontrolle ANAEM
(Nationale Behörde für die Aufnahme von Ausländern
und Migration).
o Ausweis der Gastfamilie.
o Einschreibung bei der URSSAF (zuständige Stelle
zur Erhebung der Sozialabgaben).
* Alle Dokumente müssen mit der französischen
Übersetzung eingereicht werden.
RUE DU 30ème RÉGIMENT D’INFANTERIE
- B.P.2332 - 74034 ANNECY CEDEX - TELEFON 00 33 (0)4
50 33 60 00 - FAX 00 33 (0)4 50 52 90 05
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