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Haushaltshilfe


Es handelt sich vor allem um einen Vertrag des Empfangs.
Mit unserer Professionalität und dank einer priviligierten Beziehung zu unserer Kundschaft, haben wir eine Qualitätsvorschrift eingeführt, die weit über dem nationalen Standard liegt.
Das Au-Pair-Mädchen kommt nach Frankreich, um hier die Sprache zu lernen, sie beteiligt sich an der Kinderbetreuung und an leichten Aufgaben im Haushalt. Im Gegenzug wird es von Ihnen untergebracht und ernährt und wie ein gleichwertiges Familienmitglied behandelt und erhält ein Taschengeld in Höhe von 90 €: mindestens 65€ (seit dem 01.01.2007) + 25€ pro Woche als Kostenbeteiligung an dem Fransösischsprachkurs. Die Gastfamilie wird gebeten den Sprachkurs im Voraus zu bezahlen und diese Summe in progressiver Weise wöchentlich vom Taschengeld abzuziehen.
Unser Vorschlag: Wenn die Gastfamilie
• den Kurs im Voraus bezahlt hat, dann zahlt sie dem Au-Pair-Mädchen ein wöchentliches Taschengeld von 65€
• den Kurs nicht im Voraus bezahlt, dann zahlt sie dem Au-Pair-Mädchen ein wöchentliches Taschengeld von 90 €
Das Au-Pair ist verpflichtet einen Französischsprachkurs zu besuchen und muss für die Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung (alle 6 Monate) einen Nachweis der regelmässigen Teilnahme vorlegen. Deshalb raten wir den Gastfamilien, den Kurs im Voraus zu bezahlen, um ständige Behördengänge zu vermeiden. Ausserdem lassen die meisten Sprachschulen Sie von einem Spezialtarif profitieren, wenn Sie im Voraus für das ganze Jahr zahlen.
Unsere Agentur empfiehlt eine Bezahlung des Taschengelds jeden Freitag Abend. Falls das Au-Pair-Mädchen eine monatliche Bezahlung wünscht, dann ergibt sich folgende Berechnung: 90 € x 4,33 Wochen = 389,70 € pro Monat, abzüglich eines angemessenen und progressiven Betrags für die Beteiligung des Au-Pairs an den Kosten des Sprachkurses, wenn die Gastfamilie diesen im Voraus bezahlt hat.
Die Kinderbetreuung durch das ’Au-Pair’ darf 30 Stunden pro Woche und 5 Stunden pro Tag nicht überschreiten, dabei sind Arbeiten im Haushalt und durchschnittlich 1 bis 2 mal Babysitten inbegriffen. 1,5 Tage pro Woche, und wenn möglich am Wochenende, muss dem Au-Pair freigegeben werden. Falls das Au-Pair-Mädchen Überstunden macht, dann sollte ihr ein Freizeitausgleich gewährt werden. Das Au-Pair-Mädchen darf keinesfalls weniger als 65€ pro Woche bekommen, selbst wenn Sie weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
Dieser Vertragstyp kann für die folgenden Fälle angewendet werden: Wenn sich das Au-Pair-Mädchen um Schulkinder oder Kinder kümmern soll, die in die Kinderkrippe gehen. Im Falle einer Betreuung von Kleinkindern (bei Abwesenheit beider Elternteile) oder einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden pro Woche, müssen Sie sich für einen Status als "Hausangestellte" entscheiden.
administrative Vorschriften für “Au pairs” (amtliche Bezeichnung: ‘ausländische Haushaltshilfe’)
* Alle Länder, Visum ‘Student mit langer Aufenthaltsdauer’ für alle, die Nicht-EU-Ländern angehören.
* Empfangsvertrag
* maximal 30 Stunden pro Woche für Kinderbetreuung und leichte Arbeiten im Haushalt.
* keine Lohnabrechnung, aber:
• Taschengeld: 65€ pro Woche
• Kostenbeteiligung für den Französischsprachkurs: 25€
• Bezahlung der Fahrtkosten zum Sprachkurs durch die Gastfamilie
* Versicherung 100% und Rückführung: 22 bis 41 € pro Monat, die von der Gastfamilie zu übernehmen sind
* URSSAF-Pauschalbeitrag (zuständige Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben): ca. 190€ pro Monat (Stand 1.7.07 )
* nur Kinder, die mehrmals in der Woche in in die Schule oder in die Kinderkrippe gehen, oder wo 1 Elternteil nur halbtags arbeitet
* Eine Woche bezahlter Urlaub wenn das Au-Pair 6 Monate arbeitet.
wöchentliche Kosten für ein Au-Pair-Mädchen: ca. 156 € ( Taschengeld + Abgaben + Sprachkurs + Versicherung) ausser Unterbringung und Verpflegung
Berechnung der URSSAF-Beiträge (Stand 1. Juli 2007)
* Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer nach Mai 2004 oder der Nichtmitgliedsländer der EU:
Amtliche Bezeichnung: ::::> Ausländische Haushaltshilfe
Die pauschale Entschädigung (ist dem Au-Pair-Mädchen wöchentlich zu bezahlen) wurde auf Basis des seit dem 1. Juli 2004 zugesicherten Mindestbetrags festgesetzt und beträgt: 60 € / Woche für 30 Std.
Arbeitnehmerbeiträge sind nicht zu leisten. Die Arbeitgeberbeiträge werden gemäss einer Pauschalgrundlage geleistet: Pauschalgrundlage in Euro (im Verhältnis stehend zur Aufenthaltsdauer) * Woche 109,72* Monat 472,64
* Der ergänzende Rentenbeitrag IRCEM, ist gleich einem FÜNFTEL der Sozialversicherungsbeiträge.
* Der Mitgliedsbeitrag für Verwaltung der Grundfinanzierung des AGIRC (frz. Hauptverband der Rentenanstalten für leitende Angestellte) und des ARRCO (AGFF) (Verband der Zusatzrentenversicherung für Arbeitnehmer) ist gleich 1/20 der Beiträge zur Sozialversicherung.
*  Der allgemeine Solidaritätsbeitrag (CSG) und der Beitrag zur Abtragung der Sozialversicherungsschulden (CRDS): Die Betroffenen sind nicht verpflichtet, diese Beiträge zu leisten.
* ASSEDIC (Arbeitslosenkasse): Die Betroffenen sind nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung.

* Am 01.07.2007 betrug der Beitragssatz also 43,88 Euro/Woche (siehe auch Chiffres et repères , im Teil: Sie nehmen eine Haushaltshilfe auf) oder 190 Euro/Monat

Achtung:
* Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss das Au-Pair-Mädchen in der Präfektur (Verwaltungssitz des Departements) eine definitive Bescheinigung der Einschreibung in den Sprachkurs (und am Ende des Schuljahres eine Bescheinigung der regelmässigen Teilnahme) und die durch die Gastfamilie abgeschlossene Versicherung vorlegen.
* Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer vor Mai 2004
* Nur Staatsangehörige der EU-Mitgliedsländer vor Mai 2004 können als "Hausangestellte" beschâftigt werden, mit einem Arbeitsvertrag und einem Mindestgehalt, das nach dem gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) klassifiziert ist. In diesem Fall können Sie, wenn Sie dazu berechtigt sind die AGED (Beihilfe zur häuslichen Kinderbetreuung) abziehen, als auch einen Steuerabzug. Dieses gilt aber nicht für andere Staatsangehörige.
Da das Ziel unserer Agentur Interkulturelle Austausche sind, können wir keine Bewerbung einer Gastfamilie annehmen, die einen Zeitplan hat, der dem Au-Pair-Mädchen den Besuch eines Französischsprachkurses nicht ermöglicht. Genauso versagen wir es uns, ein Au-Pair-Mädchen an eine Gastfamilie zu vermitteln, das keinen Sprachkurs besuchen möchte. Ausserdem begrenzen wir die Vermittlungen auf einen jährlichen Prozentsatz, um Ihnen einen Qualitätsservice garantieren zu können.


Tarife 2007 stimmen mit den Mindesttarifen der Au-Pair-Agenturen überein
- GASTFAMILIE: Damit wir Ihre Vermittlungsgebühr nach der Vermittlung und nicht bei Eingang der Bewerbung einkassieren können, bitten wir Sie zwei einzelne Schecks zu schicken, um die Verwaltungsgebühren getrennt von den Bearbeitungsgebühren abrechnen zu können. Bei Emfang eines einzelnen Schecks, wird dieser bei Eingang der Bewerbung eingelöst.


- Standardbewerbung, für eine Vermittlung/Bewerbung für eine Dauer von mehr als 4 Monaten
* Verwaltungsgebühren: 100 € (*)
* Bearbeitungsgebühr für Familien ohne Auswahl eines Kandidaten als auch ohne Weiterbearbeitung der Bewerbung 0 €
* Bearbeitungsgebühr für eine neue Gastfamilie mit Auswahl einer Kandidatin und Weiterbearbeitung der Bewerbung 350 € (**)
* Bearbeitungsgebühr für eine ehemalige Gastfamilie mit Auswahl einer Kandidatin und Weiterverfolgung der Bewerbung 300 € (**)


- Möglichkeit eines Sommeraufenthaltes für 1 bis 4 Monate (Sommer oder Winter)
* Verwaltungsgebühren: 100 € (*)
* Bearbeitungsgebühr für Familien ohne Auswahl einer Kandidatin als auch ohne Weiterbearbeitung der Bewerbung 0 €
* Bearbeitungsgebühr für Gastfamilien mit Auswahl einer Kandidatin und Weiterbearbeitung der Bewerbung 200 € (**)


- Wechsel nach Ablauf der Probezeit: Die Gastfamilie trägt die Verantwortung dafür, nach Ablauf der Probezeit, in guter Beziehung mit dem Au-Pair-Mädchen zu stehen.
Die Bearbeitungsgebühren beziehen sich auf eine einzelne Bewerbung, z.B.:
• wenn Sie das ganze Jahr abdecken wollen, indem Sie 3 Au-Pair-Mädchen, für jeweils 1 bis 4 Monate, nacheinander aufnehmen, müssten Sie folgenden Betrag bezahlen: 100 € + ( 3 Bewerbungen x 200 € ) = 700 €
• wenn Sie 1 Au-Pair-Mädchen für eine Dauer von 9 Monaten (z.B. für ein Schuljahr) aufnehmen, dann bezahlen Sie jedes Jahr, wenn Sie eine ehemalige Familie sind: 100 € + 300 € = 400 €


- Annullierung: im Falle einer Annullierung einer Bewerbung vor unserem ersten Vorschlag werden Ihnen nur die Verwaltungsgebühren in Höhe von 100 € in Rechnung gestellt. Nach dem ersten Vorschlag einer Kandidatin ist keine Kostenerstattung mehr möglich.


(*) Abgerechnet bei der Einschreibung
(* *) Die Bearbeitungskosten werden nicht sofort abgerechnet, sondern erst nach unserem ersten Vorschlag einer Bewerbung.


- AU-PAIR-MÄDCHEN: Vermittlung kostenlos
* Das Au-Pair-Mädchen kann einen Sprachunterricht besuchen bei: Butterfly et Papillon International ‘École de langue’ (Sprachschule), bitten Sie um die Broschüre. In diesem Fall veranlassen wir die Herausgabe einer Bescheinigung der Voreinschreibung zur Erlangung des Visums.


- ABLAUF
* Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen, zusammen mit Bezahlung der Bearbeitungskosten, die der Dauer der Aufnahme des Au-Pairs entsprechen, leiten wir die Suche zusammen mit unseren Partnern im Ausland ein.
* Die Vermittlungsfrist beträgt gewöhnlich 4 bis 8 Wochen, aber auch länger, falls Sie spezielle Wünsche haben (bestimmte Staatsangehörigkeit, Führerschein unentbehrlich ...). Die Vermittlungen für September (Schuljahr) erfolgt im Mai, Juni, bis Mitte Juli. Für eine Vermittlung für September müssen Sie Ihr Au-Pair-Mädchen bis spätestens Mitte Juli in den Sprachkurs einschreiben, um Ihren Antrag rechtzeitig vor dem 20. Juli beim DDTE (Arbeitsamt) stellen zu können. Die DDTE-FP (Arbeitsämter) und auch die meisten Au-Pair Agenturen schliessen nämlich für 2 bis 3 Wochen im August.
* In jedem Fall werden die Vermittlungsgebühren (ausser Verwaltungskosten) erst abgerechnet, wenn wir ein Au-Pair gefunden haben, das sich ernsthaft für ihre Familie interessiert (und umgekehrt).

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* Ihnen wird ein (oder werden mehrere) Au-Pair-Mädchen vorgestellt und Sie sollten uns dann innerhalb von 3 Tagen Ihre Entscheidung mitteilen und uns schnellstmöglichst die Berwerbungen zurückgeben, die Sie nicht interessieren, damit diese Kandidaten anderen Familien vorgeschlagen werden können. Achtung: Die Familien, die sich nach einem ersten Vorschlag eines Kandidaten dafür entscheiden, doch kein Au-Pair aufzunehmen, haben keinen Anspruch auf irgendeine Kostenrückerstattung.
* Da die Aufnahme eines Au-Pairs keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Emfangsvertrag darstellt, ist es nicht möglich einen festen und genauen Termin des Beginns zu geben. Jegliche Forderung dieser Art wird abgelehnt.


- Empfang eines Au-Pair-Mädchens
* In der ersten und eventuell auch zweiten Woche sollten Sie für das Au-Pair-Mädchen viel Zeit einplanen, um es zu empfangen und ihr die Lebens- und Verhaltensregeln in ihrerm Haushalt zu erklären. Ausserdem müssten Sie ein oder zwei Monate Geduld aufbringen, um eine gute sprachliche Verständigung abzusichern.

- Die Gastfamilien werden angehalten alle Behördengänge zu erledigen
* Eine Versicherung abzuschliessen, die das Au-Pair-Mädchen, als auch ihre Rückführung ab dem Tag ihrer Ankunft voll absichert. Wir schlagen Ihnen die Versicherung ISIS "Au-Pair Spezial" vor, mit der Option "Familie" zu einem verhandelbaren Tarif. Wir entziehen uns jeglicher Verantwortung, wenn Sie vor der Ankunft Ihres Au-Pair-Mädchens keine Versicherung abgeschlossen haben. Falls Sie es vergessen haben, dann kontaktieren Sie die Versicherung ISIS spätestens am ersten Tag des Aufenthaltes des Au-Pair-Mädchens unter 00 33 (0)1 69 36 21 59 indem sie präzisieren, dass sie bei Butterfly et Papillon International eingeschrieben sind oder faxen Sie uns ihre Anfrage an 00 33 (0)4 50 67 03 51.

* Dem Au-Pair-Mädchen beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung zu helfen.
* Ohne diese Schritte wird das Au-Pair-Mädchen aufgrund eines illegalen Aufenthaltes in ihr Land zurückkehren müssen, falls wir Sie an keine andere Gastfamilie vermitteln können.
* Butterfly et Papillon International kann Ihnen für alle diese Schritte Rat geben (Details für die zu beschaffenden Dokumente) aber kann ihnen für die aufgeführten Dokumente keine materielle Hilfe geben
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- Aufenthalt des Au-Pair-Mädchens in der Gastfamilie
* siehe: “Emfangsvertrag eines Au-Pairs”
* Probezeit: 1 Monat
* bezahlter Urlaub: 1 Woche bei einem 6-monatigen Aufenthalt
* Die Agentur Butterfly et Papillon International kann dem Au-Pair-Mädchen als auch der Gastfamilie das eventuelle Entstehen von Unannehmlichkeiten, die durch die kulturellen und sprachlichen Unterschiede hervorgerufen werden, erklären. Die Agentur ist jedoch nicht für Unfälle oder Schäden, die während der Reise oder des Aufenthaltes des Au-Pair-Mädchens entstehen, verantwortlich.
* Bezahlung der Rückreise: eine Beteiligung an den Kosten wird nach 9 Monaten Aufenthalt für diejenigen Au-Pairs erwünscht, die 9 bis 18 Monate bleiben
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Vorzeitiges Ende des Vertrages

* Der Vertrag beinhaltet eine Probezeit von 4 Wochen. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch eine der beiden Vertragsparteien nach Ablauf der Probezeit, muss eine Kündigungfrist von 2 Wochen eingehalten werden. Die Familie müsste dann die Agentur kontaktieren, damit alle Vorkehrungen getroffen werden können, dass das Au-Pair entweder in ihr Heimatland zurückkehren kann oder an eine andere Familie vermittelt werden kann.
* Die Familie kann sich natürlich eine neue Bewerbung anschauen, wenn es sich als wahr herausstellt, dass sie alles unternommen hat, um einen guten Kontakt mit dem Au-Pair-Mädchen zu bewahren, und dass einzig und allein besondere Umstände diesen Wechsel herbeigeführt haben. Beachten Sie, dass die Versicherung ISIS in einigen Fällen eine Gebührenrückerstattung mit abdeckt.
* Achtung: Wenn die Familie sich bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung dafür entscheidet kein neues Au-Pair-Mädchen einzustellen, so hat sie keinen Anspruch auf irgendeine Kostenerstattung durch Butterfly et Papillon International
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WICHTIG
- Das Au-Pair-Mädchen muss unbedingt freigestellt werden, um einen Französischsprachkurs besuchen zu können. Wenn dies durch Ihren Zeitplan oder Ihre geographische Lage nicht möglich ist, dann ist es an dieser Stelle nicht sinnvoll in Ihrer Recherche nach einem Au-Pair-Mädchen weiter fortzufahren. Beachten Sie, dass es die Gastfamilie ist, die die Fahrtkosten des Au-Pairs zum Sprachkurs trägt, als auch Fahrtkosten, die der Familie dienen (mitnehmen der Kinder, Einkäufe.)!
- Dies gilt auch wenn sich Ihr Wohnsitz an einem isolierten Ort (kleines Dorf) befindet und kein praktisches Fortbewegungsmittel zur Verfügung steht und Sie dem Au-Pair-Mädchen auch kein Auto zur Verfügung stellen können. Aus Erfahrung können wir sagen, dass das Au-Pair-Mädchen Ihre Familie nach kurzer Zeit verlassen wird, weil Ihr die sozialen Kontakte fehlen!
- Was den Führerschein betrifft, so planen Sie hierfür je nach Niveau des Au-Pairs ein Budget von 1 bis 20 Fahrstunden, deren Kosten Sie tragen müssen. Kein Au-Pair-Mädchen, egal welcher Staatsangehörigkeit, das einen Führerschein besitzt, ist in der Lage Ihre Kinder ohne vorheriger Ausbildung in voller Sicherheit zu befördern. Welche Staatsangehörigkeiten können wir Ihnen vorschlagen?
Theoretisch können alle, egal welcher Nationalität sie angehören, in Frankreich Au-Pair sein. Aber in Wirklichkeit blockieren einige Botschaften in Frankreich die Bewerbungen.
Wir versuchen dank unserer Berufserfahrung, Ihnen Au-Pair-Mädchen vorzuschlagen, die keine Probleme haben werden, um ihr Visa zu bekommen. Dies ist allerdings immer abhängig von Konsulats- und Botschaftsdiensten.
Hier die Nationalitäten, die wir bisher am öftesten und am meisten empfangen haben:
Polen, Tschechische Republik, Ukraine, Rumänien, Ungarn, Brasilien, Mexiko, Weissrussland, Deutschland (nur wenige) , Australien (nur wenige), Russland, Litauen, Slovenien, Bulgarien, Kenia.
Wir vermitteln nur sehr wenige Engländer oder Amerikaner, da diese meistens nur für kurze Zeit (1 bis 3 Monate) bleiben und meistens in grosse Städte gehen wollen. Ausserdem wollen sie Französisch sprechen und nicht Englisch, so wie es die Gastfamilien oft verlangen..


Schritte, die für die Aufnahme eines Au-Pairs, dass von ausserhalb der EU kommt, zu unternehmen sind
A - Vor der Ankunft des Au-Pairs:
1 * Die 3 Vermittlungsverträge ausfüllen, die wir Ihnen mitliefern
In der Rubrik 4-2 : Geben Sie bitte in dem Vertrag an, ob Sie sich an den Reisekosten und (oder) an den Kosten für den Französischsprachkurs beteiligen oder nicht.
2 * Um eine Nummer für den Versicherungsvertrag zu bekommen, faxen Sie uns bitte das Einschreibedokument oder rufen Sie ISIS unter der Telefonnummer 00 33 (0)1 69 36 21 58 oder unter 00 33 (0)4 50 67 03 51 an. Falls das Visum für Ihr Au-Pair nicht gewährt wird, dann wird die Versicherung auf die neue Kandidatin übertragen.
3 * Bringen Sie (oder schicken Sie) diese 3 Vermittlungsverträge an das Arbeitsamt ihres Departements, zusammen mit:
- der provisorischen Einschreibung in den Französischsprachkurs, um ein positives Urteil zu bekommen,
- einem Nachweis des Ausbildungsniveaus, das dem Abitur entspricht, ins Französische übersetzt.
- einem Motivationsschreiben, das das Interesse eines Aufenthaltes und der Qualität des Au-Pairs begründet
- einem Nachweis, der die Staatsangehörigkeit der Gastfamilie bestätigt und der Telefonnummern.
4 * Nach der Prüfung, wird das Arbeitsamt das Visum bestätigen und 2 Exemplare des Vertrags an die Familie zurückschicken.
Die Familie übergibt dem Au-Pair ein Exemplar dieses Vertrags und der Bescheinigung der Voreinschreibung in einen Sprachkurs. Diese Dokumente werden dann von dem Au-Pair beim Konsulat für die Erlangung eines Visums D (Visum für Studenten mit langer Aufenthaltsdauer) eingereicht.
B - Am Tag seiner Ankunft und bis spätestens 8 Tage danach:
1 * Rufen Sie uns an, um uns die Ankunft mitzuteilen (ein Anrufbeantworter steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung unter 00 33 (0)4 50 67 01 33 )
2 * Versichern Sie nun definitiv Ihr Au-Pair. Sie müssen den Versicherungsvertrag ISIS unterschrieben zurückschicken und den Versicherungsbeitrag bezahlen. Diese Versicherung versichert das Au-Pair zu 100% (+ Rückführung) für die ganze Zeit des Fehlens der URSSAF (zuständige Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben) und gilt als Versicherung für alles, was darüber hinaus geht. Die Versicherung ist übertragbar bei einem Wechsel des Au-Pairs während der Probezeit.
3 * Einschreibung bei der URSSAF (zuständige Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben)
4 * Kontaktaufnahme mit den Behörden des Rathauses oder der Polizeistation (für Personen, die in Annecy wohnen mit der Präfektur), um einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung für Studenten zu stellen (Siehe auch die unten angehängte Liste “Aufenthaltsgenehmigung für Haushaltshilfen").
5 * Ausgestattet mit diesem Dokument oder einer Empfangsbescheinigung des Antrags, kontaktieren Sie das Arbeitsamt, um eine vorübergehende Arbeitserlaubnis zu bekommen, indem Sie ihm die folgenden Unterlagen zukommen lassen
- Vermittlungsvertrag des Au-Pairs (2 Exemplare),
- Kopie des VISUMS “D” LANGE AUFENTHALTSDAUER (ausserhalb der EWG) und des Vorsatzblattes des Reispasses
- Nachweis der Anmeldung bei der URSSAF (zuständige Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben),
- Aufenthaltsgenehmigung oder Emfangsbescheinigung des Antrags,
6 * definitive Einschreibung des Au-Pair-Mädchens in den Französischsprachkurs,
7 * Erbitten Sie bei der Sozialversicherung, der Sie angehören, eine Immatrikulationsnummer für Ihr Au-Pair-Mädchen (warten Sie nicht, bis sie krank ist!).
8 * abzuführende Steuer an die ANAEM (Nationale Behörde für die Aufnahme von Ausländern und Migration): 55 €
In Anwendung des Artikel 1635-0 bis und 344 quinquies A des Allgemeinen französischen Steuergesetzbuches, müssen Sie, unter Berücksichtigung der Ihnen gegebenen Informationen, Gebühren in Höhe von 55 Euro an die ANAEM (Nationale Behörde für die Aufnahme von Ausländern und Migration) zahlen. Diese Gebühr wird mit Hilfe von speziellen Briefmarken, einem speziellen Modell nach der ANAEM (Nationale Behörde für die Aufnahme von Ausländern und Migration) bezahlt. Die Zahlung dieser Gebühr bedingt die Ausstellung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie sich bei der Präfektur Ihres Departements vorstellen, um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, werden Sie dieses Dokument, mit den ANAEM Briefmarken versehen und dem geforderten Wert entsprechend, vorlegen müssen. Beachten Sie: diese neue Vorschrift bezieht sich nicht auf Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sie bezieht sich aber auf Staatsangehörige, die im Mai 2004 in die Eurpäische Union eintreten wollen. Für diejenigen, die gerne mehr Informationen haben möchten: man kann das komplette Rundschreiben finden, indem man in Google "circulaire 2003-255 du 22 mai 2003” eingibt.Falls von Ihnen von der ANAEM ein höherer Betrag verlangt wird, kontaktieren Sie uns bitte.


C - Verlängerung oder Vertragsbruch.
1 * Bei einem Antrag auf Verlängerung der vorübergehenden Arbeitserlaubnis, hängen Sie einen Nachweis der Bezahlung der Sozialabgaben an die URSSAF (zuständige Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben) als auch eine Bescheinigung der regelmässigen Teilnahme am Französischsprachkurs an, die Ihnen durch die Einrichtung ausgehändigt wird, durch die der Unterricht gegeben wird.
2 * Bei Vertragsbruch sollte die Gastfamilie schnellstmöglich das Arbeitsamt (Service für Ausländische Arbeiter) und Butterfly et Papillon informieren.

Information
Die Haushaltshilfen, deren Vermittlung für die Semesterferien für eine Dauer von 3 Monaten erfolgen soll, können von der Einschreibung in einen Sprachkurs befreit werden, wenn Sie mindestens ein Jahr an einer Hochschule studiert haben.


Als Information geben wir Ihnen die Liste der Dokumente mit, die die Präfektur von ihnen verlangen wird, um eine Aufenthaltsgenehmigung "Au-Pair" zu bekommen. Diese Liste wurde schon sehr oft geändert und wir raten Ihnen unbedingt die Präfektur anzurufen, bevor Sie dort hinfahren.PRÉFECTURE DE LA HAUTE-SAVOIE
DIRECTION DE LA RÉGLEMENTATION ET DES LIBERTÉS PUBLIQUES
BUREAU DES ÉTRANGERS ET DE L’ETAT-CIVIL
REF.: NS/PIÈCES/SR
AFFAIRE SUIVIE PAR Mme N. SALOMON 04 50 33 64 66
Mme CHANELIERE 04 50 33 64 67
Objet: Cartes de séjour des Stagiaires aides familiales.
Réf.: Mes circulaires n° 26-81 du 03 mars 1981, n° 117-82 du 18 novembre 1982 et
n° 134-82 du 21 décembre 1982.

Lassen Sie mir bitte die Akten der Au-Pair-Mädchen, komplettiert mit den folgenden Dokumenten, zukommen (jedes standesamtliche Dokument oder jede beglaubigte Kopie darf nicht älter als 3 Monate sein).
o Kopie des Reisepasses mit laufender Gültigkeit mit dem VISUM "Student oder AU_PAIR.
o 3 aktuelle Passfotos (in schwarzweiss).
o Unterschriften des Interessenten am CERFA (in schwarz).
o Geburtsurkunde mit Abstammung und Übersetzung (durch einen vereidigten Übersetzer).
o Nachweis über den Wohnsitz (Miete, EDF (Energie), Telefon...) der Gastfamilie.
o Vermittlungsvertrag möglichst durch die DDTEFP (Arbeitsamt auf Departmentsebene).
o Ausbildungsnachweis.
o Letztes erhaltenes Zeugnis.
o Sozialversicherung in Frankeich.
o Antragsausdruck der medizinischen Kontrolle ANAEM (Nationale Behörde für die Aufnahme von Ausländern und Migration).
o Ausweis der Gastfamilie.
o Einschreibung bei der URSSAF (zuständige Stelle zur Erhebung der Sozialabgaben).
* Alle Dokumente müssen mit der französischen Übersetzung eingereicht werden.
RUE DU 30ème RÉGIMENT D’INFANTERIE - B.P.2332 - 74034 ANNECY CEDEX - TELEFON 00 33 (0)4 50 33 60 00 - FAX 00 33 (0)4 50 52 90 05

 

   8, avenue de Genève - 74000 Annecy - Frankreich
   Tél : +33(0)450 67 01 33 - Fax : +33(0)450 67 03 51
   www.butterfly-papillon.com - Kontaktmail