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Aufnahme eines Au-Pair-Mädchens

Das Au-Pair Mädchen kommt nach Frankreich, um die Sprache zu lernen, es beteiligt sich an der Kinderbetreuung und übernimmt einige Aufgaben im Haushalt. Im Gegenzug wird es in der Gastfalilie untergebracht, ernährt, wie ein Familienmitglied behandelt und bekommt ein Taschengeld von 90 Euro pro Woche, d.h. 65 Euro Taschengeld und 25 Euro, um einen Teil der Kosten für den Französischsprachkurs zu decken. Die Gastfamilie wird gebeten den Französischsprachkurs zu bezahlen und die Summe wöchentlich in progressiver Form vom Taschengeld abzuziehen.

Die Kinderbetreuung für ein Au-Pair-Mädchen darf 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten, dabei sind Aufgaben im Haushalt und durchschnittlich ein bis zwei Mal Babysitting in der Woche inbegriffen. Dem Au-Pair-Mädchen muss mindestens ein Tag pro Woche freigegeben werden und dies möglichst am Wochenende. Das Au-Pair-Mädchen hat das Recht auf 2 Wochen bezahlten Urlaub, wenn es 6 Monate arbeitet, d.h. 1 Woche im Trimester. Falls die Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche überschritten wird, so sollte dem Au-Pair-Mädchen ein Freizeitausgleich ermöglicht werden. Das Au-Pair-Mächen darf keinesfalls weniger als 90 Euro pro Woche Taschengeld bekommen, selbst wenn es weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet.

ACHTUNG:

Die Au-Pair-Mädchen müssen einen Französischsprachkurs besuchen. Wenn dies durch ihren Zeitplan, ihre geographische Lage nicht möglich ist oder Ihr Wohnsitz sich an einem isolierten Ort befindet (kleines Dorf ...), dann brauchen Sie in Ihrer Recherche an dieser Stelle nicht weiter zu gehen.

Aufnahme eines Au-Pair-Mädchens:

In der ersten Woche sollten Sie für das Au-Pair-Mädchen viel Zeit einplanen, um es zu empfangen und ihr die Lebens- und Verhaltensregeln in ihrerm Haushalt zu erklären.

Die Gastfamilien werden angehalten, alle Behördengänge zu erledigen:

Eine Versicherung abzuschliessen, die das Au-Pair-Mädchen ab dem Tag ihrer Ankunft voll absichert (z.B. ISI, beachten Sie die verschiedenen Versicherungsausschlüsse).

Dem Au-Pair-Mädchen beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung zu helfen.

  • Ohne diese Schritte wird das Au-Pair-Mädchen aufgrund eines illegalen Aufenthaltes in ihr Land zurückkehren müssen, falls wir Sie an keine andere Gastfamilie vermitteln können.
  • Butterfly et Papillon International kann Ihnen für alle diese Schritte Rat geben (Details für die zu beschaffenden Dokumente) aber kann Ihnen für die aufgeführten Dokumente keine materielle Hilfe geben.

Aufenthalt des Au-Pair-Mädchens in der Gastfamilie:

  • Probezeit: 1 Monat
  • Bezahlter Urlaub: 1 Tag pro Woche d.h. mindestens 1 Woche in 6 Monaten.
  • Butterfly et Papillon International kann dem Au-Pair-Mädchen als auch der Gastfamilie das eventuelle Entstehen von Unannehmlichkeiten, die durch die kulturellen und sprachlichen Unterschiede hervorgerufen werden, erklären. Butterfly und Papillon International ist jedoch nicht für Unfälle oder Schäden, die während der Reise oder des Aufenthaltes des Au-Pair-Mädchens entstehen, verantwortlich.
  • Bezahlung der Rückreise: eine Beteiligung an den Kosten wird nach 9 Monaten Aufenthalt für diejenigen Au-Pairs gewünscht, die 9 bis 18 Monate bleiben.

Vorzeitiges Ende des Vertrages:

  • Im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch eine der beiden Vertragsparteien nach Ablauf der Probezeit, muss eine Kündigungfrist von 2 Wochen eingehalten werden.
  • Die Familie kann sich natürlich eine neue Bewerbung anschauen.
Achtung: Wenn die Familie sich bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung dafür entscheidet kein neues Au-Pair-Mädchen einzustellen, so hat sie keinen Anspruch auf irgendeine Kostenerstattung.
 

ABLAUF:

Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen, zusammen mit Bezahlung der Bearbeitungskosten, die der Dauer der Aufnahme des Au-Pairs entsprechen, leiten wir die Suche zusammen mit unseren Partnern im Ausland ein.

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 8 Wochen, aber länger, falls Sie spezielle Wünsche haben (eine bestimmte Staatsangehörigkeit, Führerschein unerlässlich ...). Die Vermittlungen für September (Schuljahr) erfolgen im Mai, Juni, Juli. Für eine Vermittlung für September, müssen Sie das Au-Pair-Mädchen spätestens bis Mitte Juli in den Sprachkurs einschreiben, um Ihren Antrag rechtzeitig vor dem 20. Juli beim DDTE (Arbeitsamt) stellen zu können. Es schliesst 2 bis 3 Wochen im August.

In jedem Fall werden die Vermittlungsgebühren (ausser Verwaltungskosten) erst abgerechnet, wenn wir ein Au-Pair gefunden haben, das sich ernsthaft für ihre Familie interessiert.

Ihnen werden ein oder mehrere Au-Pair-Mädchen vorgestellt und Sie sollten uns dann innerhalb von 3 Tagen Ihre Entscheidung mitteilen.

Kosten für ein Au-pair: ca. 156 Euro pro Woche, ohne Unterkunft und Verpflegung

- 65 Euro Taschengeld pro Woche

- 25 Euro pro Woche für die finanzielle Beteiligung an den Kosten für den Sprachkurs

- URSAAF (Familienbeihilfe): 190 Euro pro Monat

- Versicherung 100% + Rückführung: 22 bis 41Euro pro Monat

die Dokumentation

Einschreibeformular (PDF)

 


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