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Aufnahme eines Au-Pair-Mädchens
Das Au-Pair Mädchen
kommt nach Frankreich, um die Sprache zu lernen,
es beteiligt sich an der Kinderbetreuung und übernimmt
einige Aufgaben im Haushalt. Im Gegenzug wird
es in der Gastfalilie untergebracht, ernährt,
wie ein Familienmitglied behandelt und bekommt
ein Taschengeld von 90 Euro pro Woche, d.h.
65 Euro Taschengeld und 25 Euro, um einen Teil
der Kosten für den Französischsprachkurs
zu decken. Die Gastfamilie wird gebeten den
Französischsprachkurs zu bezahlen und die
Summe wöchentlich in progressiver Form vom
Taschengeld abzuziehen.
Die Kinderbetreuung
für ein Au-Pair-Mädchen darf 30 Stunden
pro Woche nicht überschreiten, dabei
sind Aufgaben im Haushalt und durchschnittlich
ein bis zwei Mal Babysitting in der Woche inbegriffen.
Dem Au-Pair-Mädchen muss mindestens ein Tag
pro Woche freigegeben werden und dies möglichst
am Wochenende. Das Au-Pair-Mädchen hat
das Recht auf 2 Wochen bezahlten Urlaub, wenn
es 6 Monate arbeitet, d.h. 1 Woche im Trimester.
Falls die Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche
überschritten wird, so sollte dem Au-Pair-Mädchen
ein Freizeitausgleich ermöglicht werden.
Das Au-Pair-Mächen darf keinesfalls weniger
als 90 Euro pro Woche Taschengeld bekommen, selbst
wenn es weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet.
ACHTUNG:
Die Au-Pair-Mädchen
müssen einen Französischsprachkurs besuchen.
Wenn dies durch ihren Zeitplan, ihre geographische
Lage nicht möglich ist oder Ihr Wohnsitz
sich an einem isolierten Ort befindet (kleines
Dorf ...), dann brauchen Sie in Ihrer Recherche
an dieser Stelle nicht weiter zu gehen.
Aufnahme eines
Au-Pair-Mädchens:
In der ersten Woche
sollten Sie für das Au-Pair-Mädchen
viel Zeit einplanen, um es zu empfangen und ihr
die Lebens- und Verhaltensregeln in ihrerm Haushalt
zu erklären.
Die Gastfamilien
werden angehalten, alle Behördengänge
zu erledigen:
Eine Versicherung
abzuschliessen, die das Au-Pair-Mädchen ab
dem Tag ihrer Ankunft voll absichert (z.B. ISI,
beachten Sie
die verschiedenen Versicherungsausschlüsse).
Dem Au-Pair-Mädchen
beim Beantragen der Aufenthaltsgenehmigung zu
helfen.
- Ohne diese Schritte wird
das Au-Pair-Mädchen aufgrund eines illegalen
Aufenthaltes in ihr Land zurückkehren
müssen, falls wir Sie an keine andere
Gastfamilie vermitteln können.
- Butterfly et Papillon International
kann Ihnen für alle diese Schritte Rat
geben (Details für die zu beschaffenden
Dokumente) aber kann Ihnen für die aufgeführten
Dokumente keine materielle Hilfe geben.
Aufenthalt
des Au-Pair-Mädchens in der Gastfamilie:
- Probezeit: 1 Monat
- Bezahlter Urlaub: 1 Tag pro
Woche d.h. mindestens 1 Woche in 6 Monaten.
- Butterfly et Papillon International
kann dem Au-Pair-Mädchen als auch der
Gastfamilie das eventuelle Entstehen von Unannehmlichkeiten,
die durch die kulturellen und sprachlichen
Unterschiede hervorgerufen werden, erklären.
Butterfly und Papillon International ist jedoch
nicht für Unfälle oder Schäden,
die während der Reise oder des Aufenthaltes
des Au-Pair-Mädchens entstehen, verantwortlich.
- Bezahlung der Rückreise:
eine Beteiligung an den Kosten wird nach 9
Monaten Aufenthalt für diejenigen Au-Pairs
gewünscht, die 9 bis 18 Monate bleiben.
Vorzeitiges
Ende des Vertrages:
- Im Falle einer vorzeitigen
Vertragsauflösung durch eine der beiden
Vertragsparteien nach Ablauf der Probezeit,
muss eine Kündigungfrist von 2 Wochen
eingehalten werden.
- Die Familie kann sich natürlich
eine neue Bewerbung anschauen.
- Achtung: Wenn die Familie
sich bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung
dafür entscheidet kein neues Au-Pair-Mädchen
einzustellen, so hat sie keinen Anspruch auf
irgendeine Kostenerstattung.
-
ABLAUF:
Nach Eingang Ihrer
Bewerbungsunterlagen, zusammen mit Bezahlung der
Bearbeitungskosten, die der Dauer der Aufnahme
des Au-Pairs entsprechen, leiten wir die Suche
zusammen mit unseren Partnern im Ausland ein.
Die Bearbeitungszeit
beträgt 4 bis 8 Wochen, aber länger,
falls Sie spezielle Wünsche haben (eine bestimmte
Staatsangehörigkeit, Führerschein unerlässlich
...). Die Vermittlungen für September (Schuljahr)
erfolgen im Mai, Juni, Juli. Für eine
Vermittlung für September, müssen Sie
das Au-Pair-Mädchen spätestens bis Mitte
Juli in den Sprachkurs einschreiben, um Ihren
Antrag rechtzeitig vor dem 20. Juli beim DDTE
(Arbeitsamt) stellen zu können. Es schliesst
2 bis 3 Wochen im August.
In jedem Fall werden
die Vermittlungsgebühren (ausser Verwaltungskosten)
erst abgerechnet, wenn wir ein Au-Pair gefunden
haben, das sich ernsthaft für ihre Familie
interessiert.
Ihnen werden ein
oder mehrere Au-Pair-Mädchen vorgestellt
und Sie sollten uns dann innerhalb von 3 Tagen
Ihre Entscheidung mitteilen.
Kosten für
ein Au-pair: ca. 156 Euro pro Woche,
ohne Unterkunft und Verpflegung
- 65 Euro Taschengeld
pro Woche
- 25 Euro pro Woche
für die finanzielle Beteiligung an den Kosten
für den Sprachkurs
- URSAAF (Familienbeihilfe):
190 Euro pro Monat
- Versicherung 100%
+ Rückführung: 22 bis 41Euro pro Monat
die Dokumentation
Einschreibeformular (PDF) |